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Wissen

EASA Specific Category erklärt: Was professionelle Drohnenpiloten 2026 wissen müssen

Was ist die Specific Category?

Die EASA teilt den Drohnen-Betrieb in drei Kategorien ein: Open, Specific und Certified. Die Open Category erlaubt einfache Freizeitflüge unter definierten Bedingungen ohne individuelle Genehmigung. Die Certified Category gilt für sehr schwere oder hochriskante Drohnen (z. B. Passagiertransport).

Die Specific Category ist die mittlere Stufe — sie gilt für alle gewerblichen Drohnenflüge, die über die Grenzen der Open Category hinausgehen: höhere Flughöhe, größere Drohnenmasse, Flüge über Menschenansammlungen oder in kontrollierten Lufträumen. Für die Specific Category braucht man eine individuelle Betriebsgenehmigung vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle gewerblichen Drohnenpiloten, deren Flüge die Open-Category-Grenzen überschreiten. Konkret:

  • Drohnen über 900 g (C1-Klasse) in bewohnten Gebieten
  • Flüge über Menschenansammlungen (Konzerte, Events, Stadtfeste)
  • BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line of Sight)
  • Drohnen ohne CE-Kennzeichnung (Altgeräte) — ab 2026 Pflicht zur Specific Category
  • Flüge in kontrollierten Lufträumen (CTR, TMA)

Besonders die Übergangsfrist 2026 betrifft viele Piloten: Altdrohnen ohne CE-C-Klasse (DJI Phantom, Inspire, ältere Mavic-Modelle) fallen ab 01.01.2026 aus der Open Category heraus und benötigen eine Specific-Category-Genehmigung.

LBA oder EASA: Wer ist zuständig?

In Deutschland ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Behörde für Specific-Category-Genehmigungen. Die EASA setzt die Rahmenvorgaben (Verordnung EU 2019/947, EASA Decision 2025/018/R für SORA 2.5), das LBA setzt sie in nationales Recht um und bearbeitet individuelle Anträge.

Welche Optionen gibt es?

Es gibt drei Wege in die Specific Category:

  • Standardszenarien (STS-01, STS-02): Vordefinierte Szenarien für C5- und C6-Drohnen — erfordern eine Erklärung, aber keine individuelle LBA-Prüfung.
  • Vordefinierte Risikoakzeptanz (PDRA): Szenarien wie PDRA-G01 für Altgeräte — vereinfachter Prozess mit standardisierten Anforderungen.
  • Vollständiges SORA: Die individuellste und aufwändigste Option — erforderlich für alle Szenarien, die nicht unter STS oder PDRA fallen.

Schritt-für-Schritt: Was muss ich tun?

  1. Prüfen ob Ihr Flugbetrieb die Open-Category-Grenzen überschreitet
  2. Entscheiden ob STS, PDRA oder vollständiges SORA das richtige Szenario ist
  3. Operations-Manual / ConOps nach SORA 2.5 erstellen
  4. Antrag beim LBA einreichen (mit Dokument, Drohnen-Registrierung, Piloten-Lizenz)
  5. Bearbeitungszeit abwarten (4–12 Wochen je nach Szenario und Auslastung)

Wie hilft SORA-Light dabei?

SORA-Light übernimmt den aufwändigsten Teil: die Erstellung des Operations-Manuals. Der geführte Wizard führt Sie durch alle SORA-2.5-Anforderungen und generiert ein LBA-einreichbares 40-Seiten-Dokument — in 30 Minuten statt 6 Wochen Consulting.

Häufige Fragen zur Specific Category

Brauche ich für jeden Flug eine neue Genehmigung? Nein — die Genehmigung gilt für das definierte Betriebsszenario (Drohnentyp, Gebiet, Flughöhe). Für neue Betriebsorte brauchen Sie ein angepasstes Dokument.

Wie lange gilt eine Genehmigung? In der Regel 1–3 Jahre, abhängig vom SAIL-Level und den Mitigationen.

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