SORA-Antrag beim LBA 2026: Der vollständige Leitfaden für professionelle Drohnenpiloten
Wer gewerblich mit einer Drohne fliegen möchte und dabei die Grenzen der Open Category überschreitet, braucht eine individuelle Betriebsgenehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Seit dem 01.01.2026 gilt: Das LBA akzeptiert für Erstanträge ausschließlich SORA 2.5-konforme Dokumente.
Wann brauche ich eine LBA-Genehmigung?
Eine Genehmigung in der Specific Category brauchen Sie wenn:
- Ihre Drohne die Open-Category-Grenzen überschreitet (Masse, Gebiet, Flughöhe)
- Sie über Menschenansammlungen fliegen (Konzerte, Events, Stadtfeste)
- Sie BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) operieren
- Ihre Drohne keine CE-Klassifizierung hat (Altgeräte — ab 2026 Pflicht)
- Sie in kontrollierten Lufträumen (CTR, TMA) fliegen
SORA oder STS/PDRA: Die erste Entscheidung
Nicht jeder Betrieb in der Specific Category erfordert ein vollständiges SORA. Prüfen Sie zuerst:
- STS-01: Drohne der Klasse C5, VLOS, bewohntes Gebiet — kein SORA nötig
- STS-02: Drohne der Klasse C6, BVLOS, dünn besiedelt — kein SORA nötig
- PDRA-G01: Altgerät ohne CE-Klasse, VLOS — vereinfachtes SORA
- Vollständiges SORA: Alle anderen Szenarien
Die 10 Schritte eines SORA-Antrags beim LBA
- Betriebsszenario definieren: Drohnentyp, Flughöhe, Gebiet, VLOS/BVLOS, Payload
- GRC berechnen: Ground Risk Class aus Drohnenmasse und Bevölkerungsdichte
- ARC bestimmen: Air Risk Class aus Luftraumklasse und VLOS/BVLOS
- SAIL-Level ermitteln: GRC × ARC = SAIL I–VI
- Mitigationen festlegen: Technische und operative Maßnahmen je nach SAIL
- Operations-Manual erstellen: 40-seitiges Dokument nach LBA-Format (SORA 2.5)
- Pre-Flight-Checkliste erstellen: Drohnen- und szenariospezifisch
- Unterlagen zusammenstellen: Manual, Drohnen-Registrierung, Piloten-Lizenz
- Antrag beim LBA einreichen: Digital über das LBA-Portal
- Rückfragen bearbeiten: LBA prüft und meldet Korrekturbedarf
Welche Dokumente muss ich einreichen?
- Vollständiges Operations-Manual nach SORA 2.5 (40+ Seiten)
- Registrierungsnachweis der Drohne (UAS-Register)
- Piloten-Lizenz (A2-Schein oder höher)
- Technische Datenblätter der Drohne
- Ggf. Versicherungsnachweis
Realistische Bearbeitungszeiten und Ablehnungsquoten 2026
Die Bearbeitungszeit beim LBA beträgt je nach Komplexität 4–12 Wochen. Ablehnungen erfolgen fast immer wegen formaler Mängel im Operations-Manual — nicht wegen grundsätzlich abgelehnter Szenarien.
Häufigste Ablehnungsgründe:
- Falsche oder fehlende GRC-Berechnung
- Mitigationen nicht korrekt dokumentiert
- Operations-Manual nicht nach SORA 2.5 (noch SORA 2.0)
- Fehlende Notfallprozeduren
Die häufigsten Fehler beim SORA-Antrag
- Bevölkerungsdichte zu niedrig eingestuft → GRC zu gering → Ablehnung
- SORA 2.0 statt 2.5 → seit 01.01.2026 nicht mehr akzeptiert
- Mitigationen nicht beweisbar → technische Nachweise fehlen
- Pre-Flight-Checkliste vergessen → Pflichtbestandteil des Antrags
- Luftraumklasse falsch → falsche ARC → falscher SAIL → falsche Mitigationen
SORA 2.5: Was Erstantragsteller 2026 wissen müssen
SORA 2.5 (EASA Decision 2025/018/R) bringt überarbeitete GRC- und ARC-Tabellen. Wer mit SORA 2.0-Vorlagen arbeitet, riskiert eine Ablehnung. Alle Berechnungen müssen nach den aktuellen JARUS-Tabellen (Version 2.5) erfolgen.
Tool-Empfehlung: So beschleunigen Sie den SORA-Prozess
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