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SORA-Antrag beim LBA 2026: Der vollständige Leitfaden für professionelle Drohnenpiloten

· SORA-Light Redaktion

Wer gewerblich mit einer Drohne fliegen möchte und dabei die Grenzen der Open Category überschreitet, braucht eine individuelle Betriebsgenehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Seit dem 01.01.2026 gilt: Das LBA akzeptiert für Erstanträge ausschließlich SORA 2.5-konforme Dokumente.

Wann brauche ich eine LBA-Genehmigung?

Eine Genehmigung in der Specific Category brauchen Sie wenn:

  • Ihre Drohne die Open-Category-Grenzen überschreitet (Masse, Gebiet, Flughöhe)
  • Sie über Menschenansammlungen fliegen (Konzerte, Events, Stadtfeste)
  • Sie BVLOS (Beyond Visual Line of Sight) operieren
  • Ihre Drohne keine CE-Klassifizierung hat (Altgeräte — ab 2026 Pflicht)
  • Sie in kontrollierten Lufträumen (CTR, TMA) fliegen

SORA oder STS/PDRA: Die erste Entscheidung

Nicht jeder Betrieb in der Specific Category erfordert ein vollständiges SORA. Prüfen Sie zuerst:

  • STS-01: Drohne der Klasse C5, VLOS, bewohntes Gebiet — kein SORA nötig
  • STS-02: Drohne der Klasse C6, BVLOS, dünn besiedelt — kein SORA nötig
  • PDRA-G01: Altgerät ohne CE-Klasse, VLOS — vereinfachtes SORA
  • Vollständiges SORA: Alle anderen Szenarien

Die 10 Schritte eines SORA-Antrags beim LBA

  1. Betriebsszenario definieren: Drohnentyp, Flughöhe, Gebiet, VLOS/BVLOS, Payload
  2. GRC berechnen: Ground Risk Class aus Drohnenmasse und Bevölkerungsdichte
  3. ARC bestimmen: Air Risk Class aus Luftraumklasse und VLOS/BVLOS
  4. SAIL-Level ermitteln: GRC × ARC = SAIL I–VI
  5. Mitigationen festlegen: Technische und operative Maßnahmen je nach SAIL
  6. Operations-Manual erstellen: 40-seitiges Dokument nach LBA-Format (SORA 2.5)
  7. Pre-Flight-Checkliste erstellen: Drohnen- und szenariospezifisch
  8. Unterlagen zusammenstellen: Manual, Drohnen-Registrierung, Piloten-Lizenz
  9. Antrag beim LBA einreichen: Digital über das LBA-Portal
  10. Rückfragen bearbeiten: LBA prüft und meldet Korrekturbedarf

Welche Dokumente muss ich einreichen?

  • Vollständiges Operations-Manual nach SORA 2.5 (40+ Seiten)
  • Registrierungsnachweis der Drohne (UAS-Register)
  • Piloten-Lizenz (A2-Schein oder höher)
  • Technische Datenblätter der Drohne
  • Ggf. Versicherungsnachweis

Realistische Bearbeitungszeiten und Ablehnungsquoten 2026

Die Bearbeitungszeit beim LBA beträgt je nach Komplexität 4–12 Wochen. Ablehnungen erfolgen fast immer wegen formaler Mängel im Operations-Manual — nicht wegen grundsätzlich abgelehnter Szenarien.

Häufigste Ablehnungsgründe:

  • Falsche oder fehlende GRC-Berechnung
  • Mitigationen nicht korrekt dokumentiert
  • Operations-Manual nicht nach SORA 2.5 (noch SORA 2.0)
  • Fehlende Notfallprozeduren

Die häufigsten Fehler beim SORA-Antrag

  1. Bevölkerungsdichte zu niedrig eingestuft → GRC zu gering → Ablehnung
  2. SORA 2.0 statt 2.5 → seit 01.01.2026 nicht mehr akzeptiert
  3. Mitigationen nicht beweisbar → technische Nachweise fehlen
  4. Pre-Flight-Checkliste vergessen → Pflichtbestandteil des Antrags
  5. Luftraumklasse falsch → falsche ARC → falscher SAIL → falsche Mitigationen

SORA 2.5: Was Erstantragsteller 2026 wissen müssen

SORA 2.5 (EASA Decision 2025/018/R) bringt überarbeitete GRC- und ARC-Tabellen. Wer mit SORA 2.0-Vorlagen arbeitet, riskiert eine Ablehnung. Alle Berechnungen müssen nach den aktuellen JARUS-Tabellen (Version 2.5) erfolgen.

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