SORA 2.5 vs. SORA 2.0: Was hat sich geändert — und was bedeutet das für bestehende Genehmigungen?
Am 30.09.2025 trat SORA 2.5 (EASA Decision 2025/018/R) offiziell in Kraft. Seit dem 01.01.2026 akzeptiert das LBA für Erstanträge ausschließlich SORA-2.5-konforme Dokumente. Was ändert sich konkret — und was bedeutet das für Sie?
Warum SORA 2.5?
JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) überarbeitet die SORA-Methodik regelmäßig auf Basis von Praxiserfahrungen und neuen Erkenntnissen aus realen Betriebsdaten. SORA 2.5 präzisiert insbesondere die GRC- und ARC-Berechnungen und schließt Lücken, die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt hatten.
Die wichtigsten Änderungen in SORA 2.5 gegenüber 2.0
1. Überarbeitete GRC-Tabellen Die Ground Risk Class-Tabellen wurden für Mischgebiete (Wohnen + Gewerbe) präzisiert. Einige Szenarien, die unter SORA 2.0 als "dünn besiedelt" galten, fallen unter 2.5 in "bewohnt" — was die GRC um eine Stufe erhöht.
2. Neue ARC-Definitionen für Luftraum E Luftraum E erhält unter SORA 2.5 eine klarere ARC-Zuordnung — bisher war die Einordnung zwischen ARC-a und ARC-b unklar.
3. Erweiterte Mitigations-Optionen SORA 2.5 bietet neue anerkannte Mitigationen für BVLOS-Szenarien und schwere Drohnen (> 8 kg), die unter SORA 2.0 nicht vorgesehen waren.
4. Klarere PDRA-Abgrenzung Die Abgrenzung zwischen PDRA-Szenarien und vollständigem SORA wurde in SORA 2.5 schärfer definiert — weniger Interpretationsspielraum, mehr Klarheit für Antragsteller.
5. Aktualisierte Formularvorlagen Das LBA hat seine offiziellen Formularvorlagen auf SORA 2.5 umgestellt. SORA-2.0-Vorlagen werden für Erstanträge ab 01.01.2026 nicht mehr akzeptiert.
Müssen bestehende Genehmigungen nachgebessert werden?
Nein — bestehende Genehmigungen auf SORA-2.0-Basis behalten ihre Gültigkeit bis zum individuellen Ablaufdatum.
Ja — bei folgenden Situationen:
- Verlängerung einer bestehenden Genehmigung → SORA 2.5 erforderlich
- Wesentliche Änderung des Betriebs (neuer Betriebsort, neue Drohne, BVLOS) → Neuantrag nach SORA 2.5
Neue Fristen: Ab wann akzeptiert das LBA nur noch SORA 2.5?
- 30.09.2025: SORA 2.5 tritt in Kraft (EASA Decision 2025/018/R)
- 01.01.2026: LBA akzeptiert für Erstanträge nur noch SORA 2.5
- Bestehende SORA-2.0-Genehmigungen: gültig bis Ablaufdatum
Was bedeutet SORA 2.5 für die SAIL-Klassifizierung?
Das SAIL-Konzept (I–VI) bleibt identisch. Die geänderten GRC-Tabellen können aber dazu führen, dass ein Szenario, das unter SORA 2.0 SAIL III ergab, unter SORA 2.5 SAIL IV ergibt — mit entsprechend höheren Anforderungen.
Empfehlung: Berechnen Sie Ihren SAIL-Level mit dem SAIL-Level-Rechner nach SORA 2.5-Tabellen neu.
Checkliste: Muss mein Dokument aktualisiert werden?
- [ ] Erstantrag geplant nach 01.01.2026? → SORA 2.5 Pflicht
- [ ] Verlängerung einer Genehmigung geplant? → SORA 2.5 Pflicht
- [ ] Wesentliche Änderung des Betriebs? → SORA 2.5 Pflicht
- [ ] Bestehende Genehmigung läuft noch? → Keine Änderung nötig
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